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Neuregelung des Kirchenrechts ab 2009
Ab 2009 soll es möglich sein, auch ohne vorherige standesamtliche Trauung kirchlich zu heiraten. In der Vorbereitung auf diese Eheschließung kommt auch die Frage nach einem evtl. vorhandenen zivilen Ehepartner auf. Die kirchliche Trauung verbindet das Paar vor Gott, nicht jedoch vor dem Gesetz. Für wen lohnt sich das? Böse ausgedrückt: Für alle, die gewisse Leistungen erhalten, die nach einer Eheschließung nach deutschem Recht wegfallen würden. Zum Beispiel: BAföG-Empfänger. Nach einer standesamtlichen Trauung wird das Einkommen des Ehepartners in die Berechnung für den Anspruch mit einbezogen. Folge davon ist, dass der Anspruch auf BAföG meist gekürzt wird oder ganz wegfällt. Ergo: Eine traumhafte kirchliche Hochzeit ohne Standesamt ist möglich. Kirchliche Rechte und Pflichten bestehen, gesetzliche Ansprüche entstehen jedoch nicht. Interessant ist die Frage nach einer späteren standesamtlichen Trauung, ggfs. mit einem anderen Partner. Auch eine Regelung des eingangs angesprochenen anderen bestehenden zivilen Ehepartners wird erwartet. Man darf gespannt sein. benötigte Dokumente Je nach Art der geplanten Trauung werden verschiedene Dokumente benötigt. Diese sind bei einer evangelische Trauung:
bei einer katholischen Trauung:
Wenn die Trauung nicht in der Heimatgemeinde vollzogen werden soll, benötigt das Brautpaar noch eine Zäsion (Dimissoriale, evangelisch) bzw. eine Traulizenz (Entlassschein, katholisch). |
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