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Anmeldung zur Eheschließung
Der Weg zur standesamtlichen Trauung führt immer über das Standesamt, in dessen Bereich wenigstens einer der Brautleute wohnt.
Auch wenn in einem anderen Standesamt geheiratet werden soll, muss die Anmel-dung zur Eheschließung beim zuständigen Standesamt vorgenommen werden. Von dort gehen die Unterlagen dann zum ausgewählten Standesamt und dieses wird ermächtigt, die Trauung vornehmen zu können. Unter Umständen ist es möglich, dass man die fertigen Unterlagen des zuständigen Standesamtes persönlich zum Wunschstandesamt fährt. Diese Möglichkeit wird genutzt, um sich besonders begehrte Termine in besonders beliebten Standesämtern zu sichern, falls diese keine Reservierungen zulassen. Die Unterlagen sind von einem zum anderen Standesamt in der Regel etwa eine Woche unterwegs. Folgende Dinge gibt es außerdem noch zu beachten: Der Hochzeitstermin kann erst 6 Monate vorher fest gemacht werden. Manchmal lohnt es sich aber, beim gewünschten Standesamt nachzufragen, ob der Wunschtermin nicht wenigstens vorreserviert werden kann. Bei besonderen Daten und allgemein während der beliebten Hochzeitsmonate Mai-August sollte man seinen Termin so früh wie möglich fest machen. Wichtig ist, dass fast alle Standesämter nur während der üblichen Öffnungszeiten Trauungen vornehmen. Das bedeutet, dass Sams-, Sonn- und Feiertage meist nicht als Termine zur Verfügung stehen. Es gibt derzeit 9 Standesämter in Deutschland, die einen "rund-um-die-Uhr"-Trauservice anbieten. Genaueres dazu gibt es hier. Bei der Anmeldung zur Eheschließung sollten beide Brautleute persönlich im zuständigen Standesamt erscheinen. Wenn einer der beiden verhindert ist, benötigt der andere eine schriftliche "Vollmacht zur Anmeldung einer Eheschließung (Beitrittserklärung)". Mit dieser Vollmacht kann einer der beiden Brautleute allein die Eheschließung anmelden. Kosten Die Eheschließung kostet bei den meisten Standesämtern 55 Euro. Dazu kommen dann noch Kosten für das Stammbuch, für die musikalische Begleitung, besondere Anfertigungen von Dokumenten; Trauungen zu besonderen Zeiten, Wochendzuschlag etc. |
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