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Home - Formalitäten - Trauzeugen
standesamtliche Trauung
Es werden keine Trauzeugen mehr benötigt, allerdings steht es dem Brautpaar frei, trotzdem zwei Trauzeugen zu benennen.

evangelische Trauung
Bei der evangelischen Trauung sind Trauzeugen nicht mehr zwingend vorgeschrieben.
Es können, müssen aber keine Zeugen benannt werden.
Wenn sich das Brautpaar Trauzeugen wünscht, benötigen diese keine spezielle Konfession. Es sind also auch katholische oder "kirchenlose" Trauzeugen möglich.

katholische Trauung
Die katholische Kirche fordert die Anwesenheit von zwei Trauzeugen. Die Konfession dieser Trauzeugen ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Eintragung einer Lebenspartnerschaft
Trauzeugen können leider nur in einigen Bundesländern benannt werden (Stand September 2006: Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein).

freie Trauung
Eine freie Trauung hat weder einen staatlichen noch einen kirchlichen Zweck, sondern stellt eine Form der Trauung dar, die das Brautpaar komplett nach ihren Wünschen gestalten kann. Deshalb sind auch keine Trauzeugen vorgeschrieben, können aber gern in die Zeremonie eingebunden werden.
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