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Hochzeitsplanung
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Doppelt gemoppelt, einfach unnütz oder zwingend erforderlich?
Häufig bringen beide Partner diverse Versicherungen in die Ehe mit ein, deren Gültigkeit und Notwendigkeit nach der Eheschließung überprüft werden sollte. Dies betrifft meist das Vorhandensein doppelter Versicherungen wie zum Beispiel Hausrat- oder Haftplichtversicherungen. Viele Versicherungsvertreter, aber auch Banken bieten den Service an, sich gemeinsam mit den Eheleuten durch den Dschungel der Versicherungsverträge zu kämpfen. Besonders wichtig und gern vergessen werden die Nutznießer im Todesfall. Wer schon länger diverse Versicherungen hat, wird feststellen, dass meist die eigenen Eltern oder doch der frühere Partner im Falle des eigenen Todes die entsprechenden Versicherungssummen bekommen würde. Hier empfiehlt es sich, die Verträge genauestens durchzugehen und dann entsprechende Änderungen beim Versicherer zu veranlassen. Hochzeitsversicherung Mit einer Hochzeitsversicherung sichert man sich gegen erhebliche finanzielle Verluste im Zusammenhang mit der Hochzeit ab. Gründe für den Versicherungsfall können zum Beispiel das Nichtstattfinden der Hochzeit aufgrund des Todes eines der Brautleute oder eines nahen Verwandten oder auch Schäden am Eigentum der Brautleute (größter Alptraum: das Brautkleid geht kaputt) sein. Ebenso kann man sich gegen den Verlust von Anzahlungen versichern, falls zum Beispiel Veranstalter insolvent wird. Aber auch die nachfolgenden Kosten bei einer geplatzten Hochzeit können enorm sein. Immerhin können Veranstalter und Vermieter Stornogebühren erheben. Dies gilt auch für Rücktrittskosten. |
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